Webinar „Die Nichtverfügbarkeit von Bauteilen sowie deren rechtliche Absicherung“
Der Schlüssel zur Langlebigkeit von Produkten liegt nicht nur in einer sehr ausgeklügelten Entwicklung und tadellosen Fertigung, sondern auch in der Verfügbarkeit von Bauteilen und auch Ersatzteilen. Unternehmen, die ein Produkt auf den Markt bringen, dieses im Kundenauftrag oder als Eigenprodukt entwickeln und anschließend fertigen, benötigen die Sicherheit der Verfügbarkeit von relevanten Bauteilen oder Rohmaterial über den gesamten definierten Lebenszyklus.
Die beginnende oder tatsächliche Nichtverfügbarkeit von Materialien und Bauteilen in der Lieferkette insbesondere auch aufgrund der Änderungen von gesetzlichen Anforderungen wie beispielsweis die REACH-, RoHS- oder die POP-Verordnung und die damit verbundenen rechtlichen Probleme stellen Unternehmen jeder Branche vor verheerende Probleme. Denn was geschieht, wenn ein konkretes Material oder Bauteil aufgrund Abkündigung, Änderung der technischen Spezifikationen oder gesetzlicher Änderungen nicht mehr verfügbar ist?
Webinarziele:
Oben genanntes Beispiel zeigt, dass die Lieferkette großen Unsicherheiten ausgesetzt ist, aber zwingende Absicherung benötigt.
In diesem Webinar werden wir Ihnen aufzeigen, wie Sie sich rechtlich für den Fall der Nichtverfügbarkeit am besten absichern, welche Maßnahmen Sie in der gesamten Lieferkette treffen können und sollten und was es bei der Vertragsgestaltung unbedingt zu berücksichtigen gilt. Mit Hilfe konkreter und verständlicher Beispiele aus der Praxis zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Verträge und auch Allgemeinen Geschäftsbedingungen optimal gestalten, vertragliche Risiken und Gefahren erkennen, einschätzen und minimieren können.
Methodik:
Die Inhalten dieses Webinars werden auf Basis praxisrelevanter Fälle so vermittelt, dass diese gerade für Nicht-Juristen verständlich sind. Am Ende des Webinars besteht die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen.
Dauer: 90 Minuten
Termin: Montag, 14. Juli 2025
Uhrzeit: 15 - 16.30 Uhr
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Referentin
Katharina Ermel ist Rechtsanwältin für Unternehmensrecht, Vertragsrecht, IT-Recht sowie Arbeitsrecht. Vor Ihrer Tätigkeit in der Kanzlei Barone Vogt war Frau Ermel über 15 Jahre als Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin in mittelständischen High-Tech-Unternehmen in den Branchen Elektronik, Elektrotechnik, Automotive, Pharma, Medizin, IT, Industrie (Fabrik- und Prozessautomatisierung) tätig. Frau Ermel verfügt daher über umfassende Erfahrungen im Unternehmensrecht und kennt die Anforderungen und Bedürfnisses von Unternehmen jeglicher Unternehmensgröße in der Praxis.
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Ermel umfasst die Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen (z.B. Rahmenverträge, Lieferverträge, QSVs, NDAs, AGBs, EKBs) sowie bei der Bewältigung sämtlicher rechtlicher Fragestellungen im gesamten Unternehmenskontext. Hierzu zählen unter anderem auch die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie die rechtliche Absicherung von Liefer- und Abnahmeverpflichtungen.
Profil Kanlei
Die Kanzlei BARONE VOGT Rechtsanwälte PartG mbB mit Sitz im Zentrum von München ist spezialisiert Unternehmen ganzheitlich zu unterstützen. Um die bestmögliche Betreuung sicherzustellen, werden die Rechtsgebiete Unternehmensrecht, Arbeitsrecht sowie Familienrecht (z.B. Unternehmensnachfolge bzw. -Eigentum) durch spezialisierte Anwälte umfassend betreut. Der Schwerpunkt der Kanzlei umfasst im Unternehmensrecht insbesondere das Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das IT-Recht. Das Team der Kanzlei BARONE VOGT Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Unternehmensrecht und einem breiten Branchenfokus. Start-Ups, mittelständige Unternehmen, Familienunternehmen und große internationale Konzerne zählen zu ihren Mandanten.
Anmeldung
Teilnahme - Webinar "Nichtverfügbarkeit"
- Teilnahme ausschließlich am 14.07.