
„Anerkennung von Sachkundigen für Planung, Errichtung und Prüfung von Kommunikationskabelanlagen (GIV-Sachkundige)“ nach den Richtlinien VdS 3117
Auszug aus VDS Richtlinie 3117
Das Anerkennungsverfahren dient dazu, die durch Ausbildung erworbene sowie durch eine entsprechende Fortbildung auf aktuellem Stand gehaltene fachliche Kompetenz des Auftraggebers festzustellen und diese Dritten gegenüber nachzuweisen.
Hat die Person nachgewiesen, dass sie über eine ausreichende fachliche Kompetenz verfügt, erhält sie hierüber ein persönliches Zertifikat. Sie ist damit berechtigt, die Bezeichnung „VdS-anerkannte/r Sachkundige/r für Planung, Errichtung und Prüfung von Kommunikationskabelanlagen, (GIV-Sachkundige/r)“ zu führen.
Die Anerkennung wird von der VdS-Zertifizierungsstelle erteilt und ist zeitlich befristet. Die Anerkennung wird durch ein Zertifikat dokumentiert. VdS-anerkannte GIV-Sachkundige werden in einem Verzeichnis geführt.
Argumente für eine Anerkennung
Das Anerkennungsverfahren dient dazu die fachliche Kompetenz in Form eines Zertifikates Dritten gegenüber nachzuweisen. Verwendung des VdS GIV Sackundigen Logos auf Visitenkarten, Briefpapier, Webseite etc. signalisiert fachliche Kompetenz und unterstützt Ihr Marketing und Erscheinungsbild nach außen.
Durch die Listung auf der VdS Webseite haben Sie die Möglichkeit als fachkompetente Person/Betrieb von dritten angesprochen zu werden. Durch umfangreiche Marketingmaßnahmen wird von immer mehr Firmen und Institutionen der GIV Sachkundige im Rahmen von Projekten vorgeschrieben. Das Siegel schafft Vertrauen in Ihre Kompetenz und damit eine Differenzierung von Ihren Marktbegleitern.
Für Informationen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Akademieleitung, Herr André Gerlach. Er hilft Ihnen gerne weiter.